+++ Informationen zu unseren Kosten / Stand: Dez. 2025 +++

Kosten / Erstattung durch Krankenkasse

Mittlerweile übernehmen fast alle gesetzlichen Krankenkassen zumindest anteilig eine osteopathische Behandlung. Verfahren wird dabei wie bei einem Privatpatienten. Dafür benötigen Sie von einem Arzt ein Privatrezept, mit dem eine oder mehrere Behandlungen verordnet werden. Dieses schicken Sie dann mit der Behandlungsrechnung an die Krankenkasse, die daraufhin die Erstattung vornimmt. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen und das Prozedere.

Unter http:///www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html oder http://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/ gibt es ein Übersicht über die Krankenkassen, die sich an den Kosten für  Osteopathie beteiligen.

Von den privaten Kassen werden die Kosten meist auch ohne Rezept erstattet, private Zusatzversicherungen tragen diese in der Regel teilweise. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob sie für Ihre Behandlung aufkommt. Selbstverständlich erstellen wir in in diesem Fall Ihre Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker – kurz GebüH.

> Die Kosten für eine osteopathische Behandlung (Erst-oder Folgetermin) belaufen sich ab dem 15.04.2024 für Erwachsene, Kinder und Säuglinge auf 105 € pro Behandlung (40-60 Minuten).

Bei Folgebehandlungen, die nicht mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen, belaufen sich die Kosten für Erwachsene, Kinder und Säuglinge ab dem 15.04.2024 auf 60 € pro Behandlung. Bei Privatpatienten variieren die Beträge je nach Aufwand.

> Kosten für die augmentierte Akupunktur: 60 €

Bitte beachten Sie:

Barzahlungen sind in unserer Praxis nicht möglich. Sie erhalten nach der Behandlung postalisch oder via Email (je nach Wunsch) eine Rechnung über unsere Abrechnungsstelle Soliprax e.K..